In New York können Kindesunterh alt und Studiengebühren angeordnet werden, bis das Kind das 21. Lebensjahr vollendet hat. In Sorge- und Besuchsangelegenheiten gilt der Jugendliche jedoch als Erwachsener, sobald er oder sie 18 Jahre alt wird.
Emanzipation des Kindes
Die Vorstellung, dass ein Elternteil verpflichtet ist, bis zum Alter von 21 Jahren finanzielle Unterstützung zu leisten, ist nicht in Stein gemeißelt. Unter bestimmten Umständen kann die elterliche Verantwortung bereits zu einem früheren Zeitpunkt beendet werden. Wird der Jugendliche durch einen der folgenden Umstände finanziell von seinen Eltern unabhängig, besteht für ihn keine Unterh altspflicht mehr:
- Ehe
- Einberufung in die Streitkräfte
- Vollzeitbeschäftigung
Berechnung des New Yorker Kindergeldes und der Studiengebühren
Unterh alts- und Studiengebührenzahlungen für New Yorker Kinder werden vom Gericht angeordnet. Ein Richter berechnet den Grundbetrag des Kindesunterh alts und legt fest, welcher Anteil davon vom nicht sorgeberechtigten Elternteil gezahlt werden soll. Die Bruttoeinkommenszahlen beider Elternteile werden addiert und mit dem im Child Support Standards Act („CSSA“) festgelegten Prozentsatz des Kindesunterh alts multipliziert. Diese Prozentsätze lauten wie folgt:
Anzahl der Kinder | Prozentsatz des Einkommens der Eltern | |
Eins | 17% | |
Zwei | 25% | |
Drei | 29% | |
Vier | 31% | |
Fünf oder mehr | Mindestens 35 % |
Wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil Arbeit sucht oder kein Einkommen hat, wird eine Mindestzahlung von 25 $ pro Monat für den Unterh alt des Kindes angeordnet. Das Gericht kann nach eigenem Ermessen anordnen, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil die Kosten für postsekundäre oder sonderpädagogische Kurse für sein Kind übernimmt. Dieser Betrag liegt über dem oben aufgeführten Grundbetrag des Kindesunterh alts.
Versicherung für den gewährten Kindesunterh alt
Sobald die Höhe des Kindesunterh alts und/oder der Studiengebühren festgelegt wurde, treffen Sie Vorkehrungen für den Lebens- und Invaliditätsversicherungsschutz für den nicht sorgeberechtigten Elternteil. Die Kosten der Prämien sind die finanzielle Sicherheit, die der Versicherungsschutz bietet, durchaus wert.
Unterh altsvereinbarung für ein anderes Kind
Ein New Yorker Paar hat das Recht, eine alternative Regelung bezüglich des Kindesunterh alts zu treffen. Jeder Verzicht auf die Bestimmungen des CSSA bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den beiden Parteien. Damit die Vereinbarung gültig ist, muss eine Bestimmung enth alten sein, aus der hervorgeht, dass jeder Person die Höhe des Kindesunterh alts bekannt ist, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zuerkannt worden wäre.
Insolvenz und Kindesunterh alt
Die Insolvenzerklärung entbindet den nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht von seiner Verpflichtung, Unterh alt für das Kind zu zahlen. Wenn sich die finanziellen Verhältnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils dramatisch ändern, besteht die angemessene Vorgehensweise darin, eine Änderung der Höhe des zu zahlenden Unterh alts für das Kind anzustreben.
Besuch und Kindesunterh alt
Wenn das Besuchsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind oder den Kindern beeinträchtigt wird, hat diese Person nicht das Recht, die Unterh altszahlungen für das Kind zurückzuh alten, bis die Situation geklärt ist. Die Zahlungen sind weiterhin wie bestellt fällig und zahlbar.
Krankenversicherung für Kinder
Ein weiterer Punkt, der in die Unterstützungsvereinbarung aufgenommen werden sollte, ist die Krankenversicherung der Kinder. Das Gericht entscheidet, welcher Elternteil für die Zahlung der Versicherungskosten verantwortlich ist. Dies ist jedoch nicht unbedingt der nicht sorgeberechtigte Elternteil. Oftmals wird der Elternteil mit der besten oder wirtschaftlichsten Absicherung dazu verurteilt, die Kosten für die Krankenversicherung zu tragen.