Wenn Sie das Eigentum an einer Immobilie schnell und relativ einfach übertragen müssen, ist die Einreichung einer Kündigungsurkunde eine Möglichkeit. Eine Kündigungsurkunde überträgt das rechtliche Eigentum an der Immobilie von einer Partei auf eine andere und erfordert keine Anwälte oder Rechtshilfe, es sei denn, Sie entscheiden sich dafür, einen Anw alt zu konsultieren.
1. Konsultieren Sie einen Anw alt
Obwohl dies ein optionaler Schritt ist, ist es am besten, einen Immobilienanw alt zu konsultieren, bevor Sie eine Kündigungsurkunde ausfüllen und einreichen. Da eine Kündigungsurkunde nicht die einzige Möglichkeit zur Übertragung des Eigentums an einer Immobilie ist, kann die Prüfung Ihrer persönlichen Situation durch einen Anw alt feststellen, ob die Kündigungsurkunde für Sie die beste Möglichkeit ist, das Eigentum an Ihrer Immobilie zu übertragen. Dies ist jedoch optional, so dass für das Ausfüllen und Einreichen einer Kündigungsurkunde kein Rechtsbeistand erforderlich ist.
2. Besorgen Sie sich ein Formular
Sie können das Formular für die Kündigungserklärung aus verschiedenen Quellen beziehen.
- Rocket Lawyer bietet eine Option, bei der Sie den Staat eingeben können, in dem Sie die Urkunde einreichen, und das Formular automatisch an die Gesetze und Anforderungen des Staates anpasst.
- Immobilienanwälte und örtliche Meldeämter für den Landkreis, in dem sich die Immobilie befindet, können Ihnen ebenfalls das richtige Formular zur Verfügung stellen.
3. Sammeln Sie die Informationen
Einige der Informationen, die Sie zum Ausfüllen des Formulars benötigen, können einige Nachforschungen Ihrerseits erfordern. Sie benötigen den offiziellen Namen der Person, der Sie das Eigentum an der Immobilie übertragen. Zusätzlich benötigen Sie die rechtliche Beschreibung der Immobilie.
Die rechtliche Beschreibung finden Sie in Ihrer bestehenden Urkunde oder Sie können sich an das Bezirksamt für den Bezirk wenden, in dem sich die Immobilie befindet. Sie benötigen außerdem die Kartennummer oder Grundstücksidentifikationsnummer, die Sie auf einer bestehenden Urkunde finden oder beim Bezirksregisteramt erh alten können.
4. Sammeln Sie Zeugen und Notare
Einige Staaten, wie zum Beispiel Virginia, verlangen, dass ein oder zwei Zeugen das Formular zur Einreichung der Kündigungsurkunde unterzeichnen. Einige Staaten, wie zum Beispiel Kalifornien, verlangen lediglich, dass ein Notar vor der Einreichung einen Teil des Formulars ausfüllt.
Überprüfen Sie das Formular für Ihr Bundesland sorgfältig, bevor Sie es ausfüllen, um sicherzustellen, dass Sie über die richtige Anzahl an Zeugen verfügen und dass einer der Zeugen ein Notar ist.
5. Füllen Sie das Formular aus
Füllen Sie das Formular vollständig aus. Beginnen Sie mit der ersten Zeile des Formulars und arbeiten Sie sich bis zur letzten Zeile des Formulars vor.
- Geben Sie Ihren vollständigen Namen als aktueller Eigentümer ein.
- Geben Sie den vollständigen Namen der Person oder Personen an, deren Eigentum Sie übertragen möchten.
- Kopieren Sie die Kartennummer oder Grundstücksidentifikationsnummer sowie die rechtliche Beschreibung genau so, wie sie in Ihrer aktuellen Urkunde oder aus den Informationen des Bezirksregisteramtes steht.
6. Liefern Sie das Formular
Übergeben Sie die Kündigungsurkunde an den Begünstigten, d. h. die Person, der Sie das Eigentum an der Immobilie übertragen. Durch die Zustellung des Formulars wird der Stipendiat darüber informiert, dass er der neue rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ist.
7. Reichen Sie das Formular ein
Um die Urkunde zu beurkunden, bringen Sie sie zum Bezirksregisteramt des Bezirks, in dem sich die Immobilie befindet. Zahlen Sie die Gebühr für die Eintragung der Urkunde. Die Urkunde wird dann Teil der öffentlichen Aufzeichnungen und zeigt den Stipendiaten als neuen und rechtmäßigen Eigentümer der Immobilie.
Die Bearbeitungszeiten können von Landkreis zu Landkreis variieren. Die Zeitspanne von der Einreichung bis zur Eintragung der Urkunde in die öffentlichen Aufzeichnungen hängt davon ab, wie beschäftigt der Landkreis ist. Rechtlich gesehen wird die Urkunde registriert und das Eigentum wird übertragen, sobald die Urkunde dem Stipendiaten übergeben wurde und sobald sie dem Büro des Bezirksschreibers übergeben wurde.
Vorläufiges Formular für den Eigentümerwechsel
Sie müssen außerdem ein vorläufiges Formular zur Änderung des Eigentümers besorgen, ausfüllen und beim Bezirksregisteramt einreichen. In diesem Formular werden Sie aufgefordert, Fragen zum Käufer, Verkäufer und Verkaufspreis der Immobilie auszufüllen. Darüber hinaus führt es Sie durch die Berechnung aller Übertragungssteuern, die Sie auf die Immobilie schulden.
Einige Staaten können zusätzliche Formulare haben, die Sie einreichen müssen. Erkundigen Sie sich daher beim Bezirksschreiber, ob weitere Dokumente erforderlich sind, um die Übertragung abzuschließen.
8. Verbrauchsteuer zahlen
Einige Bundesstaaten müssen Schritte unternehmen, nachdem Sie die Kündigungsurkunde eingereicht haben, während dies in anderen Bundesstaaten nicht der Fall ist. Washington erhebt beispielsweise eine Verbrauchsteuer. Sie müssen diese Gebühr innerhalb von 30 Tagen nach der Beurkundung der Urkunde bezahlen. Hierbei handelt es sich um eine von der Aufnahmegebühr getrennte Gebühr. Innerhalb von 30 Tagen nach der Übertragung muss eine eidesstattliche Erklärung zur Immobilienverbrauchsteuer ausgefüllt und eingereicht werden, und die Gebühr muss an den Bezirksschreiber im Bundesstaat Washington gezahlt werden.
Wenn Sie die Urkunde im Büro des Urkundenregisters einreichen, fragen Sie, ob Sie zusätzliche Gebühren zahlen müssen oder Schritte unternehmen müssen, nachdem Sie die Urkunde für Ihren Staat eingereicht und aufgezeichnet haben.
Eigentum übertragen
Eine Kündigungsurkunde kann die Antwort auf die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie sein, die Sie besitzen. Quit-Claim-Urkunden sollten nur in Fällen verwendet werden, in denen das Eigentum keine Frage ist, da bei dieser Methode keine Titelarbeit zur Überprüfung früherer Pfandrechte durchgeführt wird. In wenigen Schritten können Sie das Eigentum aufgeben und den Eigentumsnachweis an den neuen Eigentümer übergeben.